1 Zweck
1.1 Der Dorfverein Bertschikon bezweckt, die Interessen des Dorfes zu wahren.
Er fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung, unterstützt und veranstaltet gemeinnützige Unternehmungen.
1.2 Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
   
2 Mitgliedschaft
2.1 Mitglied kann werden:
  a) jeder Einwohner des Dorfes
  b) anderweitig mit dem Dorf verbundene Personen
2.2 Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung des Jahresbeitrages.
2.3 Die Mitgliedschaft erlischt aufgrund einer Austrittserklärung oder wenn der Mitgliederbeitrag nicht bezahlt wird.
   
3 Organe
3.1 Die Organe des Vereins sind:
  a) die Generalversammlung
  b) der Vorstand
  c) die Rechnungsprüfer
3.2 Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.
3.3 Die Amtsdauer des Vorstandes und der Rechnungsprüfer beträgt zwei Jahre.
   
4 Generalversammlung
4.1 Die Generalversammlung findet im März statt.
4.2 Die Mitglieder werden mindestens 10 Tage im Voraus eingeladen.
4.3 Ordentliche Geschäfte sind:
  a) Wahl der Stimmenzähler
  b) Protokoll
  c) Abnahme der Jahresrechnung
  d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
  e) Mutationen
  f) Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Rechnungsprüfer
  g) Koordination der Aktivitäten für das laufende Jahr
  h) Beschlussfassung über allfällige Anträge
  i) Verschiedenes
4.4 weitere Vereinsversammlungen werden vom Vorstand oder auf schriftliches Verlangen von mindestens 1/5 der Mitglieder einberufen.
4.5 Als Vereinsjahr gilt das Kalenderjahr.
4.6 Ueber Anträge, die nicht auf der Traktandenliste sind, darf kein Beschluss gefasst werden.
   
5 Vorstand
5.1 Der Vorstand leitet den Verein. Er ist verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse der Vereinsversammlungen und legt diesen Bericht ab über seine Anstrengungen zur Erreichung des Vereinszweckes.
5.2 Der Präsident und ein weiteres Vorstandsmitglied führen zu zweien Kollektivunterschrift für die Vertretung des Vereins nach aussen.
   
6 Rechnungsprüfer
6.1 Die Rechnungsprüfer haben zuhanden der Generalversammlung über die geprüfte Rechnung Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.
   
7 Mittel und Haftung
7.1 Die Einnahmen des Vereins bestehen aus den Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen sowie Reinerträgen von Vereinsveranstaltungen.
7.2 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet lediglich das Vereinsvermögen.
   
8 Schlussbestimmungen
8.1 Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch Vereinsbeschluss herbeigeführt werden. Dies bedarf der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder.
8.2 Bei der Auflösung des Vereins wird auch über die Verwendung eines allfällig vorhandenen Vereinsvermögen bestimmt.
   
  Die vorliegenden Statuten wurden von der Gründungsversammlung am 14. März 1985 genehmigt. Sie treten sofort in Kraft.
   
  8614 Bertschikon, den 14. März 1985
   
  DORFVEREIN BERTSCHIKON
  Der Präsident :
  Die Aktuarin :